 Wie oft muss ich meine Patienten mahnen bevor, ich Sie beauftrage? |
|
Die Abgabe an uns kann erfolgen, sobald sich Ihr Patient mit der Bezahlung Ihrer Liquidation im Zahlungsverzug befindet. Dies ist dann der Fall, wenn Sie in Ihrer Liquidation ausdrücklich textlich darauf hinweisen, dass Zahlungsverzug nach 30 Tagen eintritt, wenn die Liquidation nicht bezahlt wird und Zahlung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt.
Enthalten Ihre Liquidationen einen solchen Hinweis nicht, ist es erforderlich, den Patienten zu mahnen. Dies kann entweder in schriftlicher Form oder auch in mündlicher Form, etwa durch einen Anruf erfolgen. Es empfiehlt sich allerdings, den Patienten zeitnah und nicht all zu oft zu mahnen. Je früher Sie die Einziehung des Ihnen zustehenden Honorars in fachkundiger Hände geben, desto höher ist die Erfolgsaussicht.
|
 Ab wann lohnt sich das Inkasso? |
|
Grundsätzlich sollten auch kleinere Zahlungsausfälle nicht unter den Tisch fallen. Inkassofähig sind grundsätzlich alle Honorarforderungen, ob sie nun € 15,00 oder € 400,00 betragen oder sich sogar auf höhere Beträge belaufen.
Bitte bedenken Sie, dass es sich unter Ihren Patienten herumsprechen kann, wenn Sie auf die Beiziehung kleinerer Beträge verzichten. Dies könnte zumindest einen Teil Ihrer Patienten dazu veranlassen, kleine Beträge grundsätzlich nicht zu bezahlen.
|
 Welche Unterlagen benötigen Sie? |
|
Es reicht völlig aus, wenn Sie uns den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum des Patienten sowie das Datum, die Nummer (soweit vorhanden) und den Betrag Ihrer Rechnung sowie das Datum, an dem ggfs. der Patient zum ersten Mal angemahnt wurde, mitteilen. Weitere Unterlagen benötigen wir nicht.
|
 Wird die ärztlichen Verschwiegenheitsverpflichtung gewahrt? |
|
Selbstverständlich betrachten wir Ihre Verpflichtung zur ärztlichen Verschwiegenheit als höchstes Gut. Daher werden auch nur die vorstehend in der Frage "Welche Unterlagen benötigen Sie?" aufgeführten Angaben benötigt.
Eine Abgabe der Rechnung oder weiterer sensibler Patientendaten an uns ist in keiner Weise erforderlich. Erhebt der Patient Einwendungen, die aus der Behandlung selbst herrühren, haben Sie die Wahl, entweder diese unmittelbar mit dem Patienten zu klären – dann sind Sie mit ihm im Gespräch – oder die außergerichtliche Klärung über unsere Vertragsanwälte zu suchen, wodurch Ihnen keine weiteren Kosten entstehen.
|
 Wie ist Ihre Vorgehensweise beim Patienten? |
|
Wir setzen uns unmittelbar mit dem Patienten in Verbindung, je nach Sachlage schriftlich oder telefonisch.
Gleichzeitig holen wir Informationen über die Vermögensverhältnisse des Patienten ein, um hier im Dialog mit dem Patienten weitere Argumentationsstützen zu erhalten, etwa im Hinblick auf eine Ratenzahlung, wenn die Vermögenslage des Patienten einen vollständigen kurzfristigen Ausgleich nicht zulässt.
Dass wir bei allen von uns entfalteten Aktivitäten auf höchste Seriosität bedacht sind, ist für uns selbstverständlich.
|
 Wie hoch sind Ihre Erfolgsquoten? |
|
Die Erfolgsquote richtet sich nicht zuletzt danach, wie zeitnah zur Liquidationserstellung unsere Beauftragung erfolgt.
Bei Abgabe innerhalb von zwei Monaten können wir eine Erfolgsquote von 72 Prozent für die Humanmediziner und 83 Prozent für die Zahnmediziner verzeichnen.
|
 Wie werde ich über den Stand des Verfahrens informiert? |
|
Sie erhalten die Möglichkeit, sich online rund um die Uhr über den aktuellen Stand eines jeden einzelnen Verfahrens zu informieren.
|
 Wann rechnen Sie mit meiner Praxis eingehende Gelder meiner Patienten ab? |
|
Die Abrechnung der eingehenden Gelder erfolgt monatlich.
|
 Was kostet die Dienstleistung? |
|
Die Kosten hängen von der Art und Höhe der Forderung ab. Wir bieten Ihnen verschiedene Alternativen, wie z. B. Erfolgsbeteiligungen in Form von Provisionen oder Bearbeitungspauschalen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Jedes Angebot ist unverbindlich und kostenfrei.
|